Das SPÖ-Modell: „5 x 5 – Junges Wohnen“
Um Wohnraum für junge Menschen schnell, flexibel und günstig zur Verfügung stellen zu können, hat der SPÖ-Klub ein eigenes Modell entwickelt. Dieses baut auf den bestehenden Erfahrungen von Städten und Gemeinden auf, die bereits Vorreiter-Projekte für „Junges Wohnen“ geschaffen haben.
Konkret bietet das SPÖ-Modell „5 x 5 – Junges Wohnen“:
- Eine fixe Miete von 5 Euro/m² brutto inkl. Betriebskosten (kalt)
- Für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren
- Einmalige Inanspruchnahme möglich
- Für Junge zwischen 18 und 30 Jahren
- Wohnungsgröße maximal 60 m² plus weitere 10m² pro zusätzlicher Person
Das Modell soll rasch und wirksam leistbaren Wohnraum für Junge zur Verfügung stellen wollen. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, Objekte für das Modell „5 x 5“ beim Land Oberösterreich vorzuschlagen. Gemeinsam mit dem Land wird der konkrete Förderbedarf der jeweiligen Wohnungen ermittelt, um auf die Miete von 5 Euro/m² herunterzukommen. Die Kosten für die Förderung sollen vom Land getragen werden.
Wenn die marktübliche Miete einer Wohnung 8 Euro/m² inkl. Betriebskosten (kalt) wäre, dann müsste das Land 3 Euro/m² zuschießen, um eine „5 x 5“ Wohnung zu ermöglichen. Die Gesamtkosten für ein Jahr würden bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung 2160 Euro betragen. Mit einem Budgetvolumen von zirka 2,2 Millionen Euro könnten demzufolge 1000 „5 x 5 – Junge Wohnungen“ vom Land Oberösterreich finanziert werden. Der tatsächliche Kostenpunkt dürfte jedoch deutlich niedriger liegen, weil nicht alle Wohnungen der Maximalgröße entsprechen werden und zudem ein Teil der Förderung durch den Wegfall der Wohnbeihilfe kompensiert würde.
Welche Wohnungen kommen für „5 x 5 – Junges Wohnen“ in Frage?
- Ausstattungskategorie A oder B gemäß Mietrechtsgesetz
- Verfügbare Wohnungen – zum Beispiel aktuelle Leerstände (z.B. 600 Genossenschaftswohnungen laut Wohnbauanfrage)
Um einen angemessenen Wohnstandard für „Junge Wohnungen“ zu sichern, sollen nur die beiden höchsten Kategorien des Mietrechtsgesetzes A oder B in Frage kommen. Diese gewährleisten eine angemessene Ausstattung mit den erforderlichen Nebenräumen wie WC, Bad, Küche, Vorraum sowie einer Heizung.
Im Zentralraum kann nur massiver zusätzlicher Wohnbau die Situation entlasten
Im Linzer Zentralraum gibt es hingegen de facto keine Leerstände. Im Gegenteil – dort sind aufgrund der wachsenden Bevölkerung unbedingt zusätzliche Wohnungen erforderlich. Die SPÖ hat deshalb bereits ein Sonderwohnbauprogramm beantragt, das vor dem Hintergrund des neuerlichen Höchststands an Wohnungssuchenden in Oberösterreich vom Volumen her deutlich angehoben werden muss.
Welche Junge kommen für „5 x 5 – Junges Wohnen“ in Frage?
- Alter zwischen 18 und 30 Jahren
- Hauptwohnsitz bereits in der Gemeinde oder wird neu in der Gemeinde angemeldet
- Maximales Haushaltseinkommen bis Euro 1.400 netto (=19.600 netto jährlich) für 1 Person
- Maximales Haushaltseinkommen bis Euro 1.900 netto (=26.600 netto jährlich) für 2 Personen zuzüglich Euro 350 netto für jede weitere Person oder Kind
- Nur einmalige Inanspruchnahme möglich
Was gilt sonst noch bei „5 x 5 – Junges Wohnen“?
- Nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums kann Wohnung zu Normalmiete weiterbewohnt werden
- Keine zusätzliche Gewährung von Wohnbeihilfe – aber es gilt ein Verschlechterungsverbot
- Sollte Wohnbeihilfen-Regelung im Einzelfall günstiger kommen, dann gilt diese
Vorteile von „5 x 5 –Junges Wohnen“ gegenüber dem Modell des Wohnbaureferenten
- Wohnungen, die am Markt sind, können sofort eingesetzt werden
- Überschaubare Kosten für MieterInnen und öffentliche Hand
- Gemeinde hat Gestaltungsspielraum durch Auswahl der Objekte
- Junge müssen nach Zeitablauf nicht ausziehen
- Auch Einzelwohnungen oder Häuser mit wenigen Wohnungen können zu „5 x 5 – Junges Wohnen“ werden
- Keine steigende Annuitätenbelastung, wie im Wohnbaureferenten-Modell
- Hohe Flexibilität, weil beliebig viele Wohnungen zu „5 x 5 – Junges Wohnen“ gewidmet und auch wieder rückgewidmet werden können (etwa wenn sie nach dem 5-Jahres-Zeitraum weiter bewohnt werden)